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07.12.21

Bitte beachten: 2G+ im LRV

Mit der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt im Ludwigshafener Ruderverein ab sofort für die Sportausübung in Innenräumen für volljährige Sportler die 2G+ Regelung.

Alle Trainingswilligen benötigen also zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Nachweis einen höchstens 24-Stunden alten offiziellen Corona-Test. Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei Sportausübung im Freien gilt weiterhin die 2G-Regelung. 

Bei der Nutzung der Umkleiden ist die Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich zu halten. Bitte beachtet die jeweils ausgewiesene Personenhöchstzahl und die Maskenpflicht in den Umkleiden.