07.12.21
Regelungen für den Sport im LRV während der Coronakrise
Mit der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt im Ludwigshafener Ruderverein ab sofort für die Sportausübung in Innenräumen für volljährige Sportler die 2G+ Regelung.
Alle Trainingswilligen benötigen also zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Nachweis einen höchstens 24-Stunden alten offiziellen Corona-Test. Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei Sportausübung im Freien gilt weiterhin die 2G-Regelung.
Bei der Nutzung der Umkleiden ist die Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich zu halten. Bitte beachtet die jeweils ausgewiesene Personenhöchstzahl und die Maskenpflicht in den Umkleiden.
Im gesamten Bootshaus gilt die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske (med. Maske oder FFP2).
Kontakterfassung über Corona-Warn-App bzw. Luca-App
Um die Pflicht zur Kontakterfassung zu erfüllen, ist im Bootshaus auch ein Einchecken über die Corona-Warn-App bzw. Luca App möglich. Die QR-Codes findet ihr am Eingang zum Kraftraum, am Eingang zum Ergoraum, vor dem Vereinszimmer und in der Rennboothalle für das Teamrowing. Weiterhin ist natürlich auch der Eintrag in die ausliegenden Listen möglich. Beim Rudern auf dem Wasser ist der obligatorische Eintrag ins Fahrtenbuch ausreichend.